Durch das Solarpaket 1 können nun noch mehr Menschen Strom mit Mini-PV-Anlagen erzeugen. Das füllt den Geldbeutel und schont das Klima.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für Mini-PV-Anlagen. So ist die Anzahl an Balkonkraftwerken von rund 100 000 auf mehr als 425 000 im Jahr 2023 gestiegen. Im Juli 2024 sind laut Marktstammdatenregister sogar rund 563 000 Anlagen in Betrieb. Und dieser Trend setzt sich fort.

Mit Solarpaket 1 wird es einfacher

Bei den Mini-PV-Anlagen handelt es sich um Stecker-Solargeräte, die aus Solarmodul, Wechselrichter und Schutzkontaktstecker bestehen. Da es bei den Herstellern Überkapazitäten gibt, sind sie inzwischen um etwa 40 Prozent günstiger geworden. Wenn du dir als Mieter eine Mini- PV-Anlage auf dem Balkon installieren möchtest, kann dein Vermieter das nicht mehr mit der Begründung ablehnen, dass ihm das nicht gefällt. Sprechen solltest du dennoch mit ihm, denn Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen mitentscheiden, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird.

Was beim Anschluss zu beachten ist

Im Solarpaket 1 ist festgelegt, dass Stecker-Solargeräte nun eine höhere maximale Wechselrichterleistung haben dürfen. Waren es zuvor 600 Watt, sind nun 800 Watt erlaubt. Dadurch sind die kleinen Kraftwerke effizienter und durch den höheren Ertrag amortisiert sich die Anschaffung schneller. Die Gesamtmodulleistung ist auf 2 000 Wattpeak begrenzt. Zu beachten ist, dass weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder ein fester Anschluss der Anlage erforderlich ist. Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Bürokratische Hürden entfallen

Neu ist auch, dass Betreiber von Mini-PV-Anlagen diese nun lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen. Diese Registrierung wurde vereinfacht und kann online vorgenommen werden. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt. Mit der Registrierung wird automatisch die Prüfung angestoßen, ob der Zähler getauscht werden muss. Alle weiteren Schritte übernehmen Netz- und Messstellenbetreiber.

So funktioniert es

Die Sonnenenergie wird in elektrischen Strom, und zwar sogenannten Gleichstrom umgewandelt. Der im Set enthaltene Wechselrichter macht daraus Wechselstrom, der auch als Haushaltsstrom bezeichnet wird. Dieser Wechselstrom fließt bei Netzanschluss direkt in den entsprechenden Stromkreis der Wohnung. So können an denselben Stromkreis angeschlossene Geräte wie beispielsweise Waschmaschine, Kühltruhe und Fernseher den selbst erzeugten Strom verbrauchen. Natürlich ist es am effizientesten, wenn die Geräte in der Zeit betrieben werden, in der der Sonnenstrom erzeugt wird, denn dann muss weniger Strom aus dem Netz bezogen werden, die Energiekosten sinken. Wenn du im Schnitt etwa 720 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr selbst erzeugst, kannst du dadurch etwa 250 Euro im Jahr einsparen. Nach drei bis vier Jahren hat sich zudem die Anschaffung der Anlage amortisiert.

Was wir davon haben

Die Vorteile, die dir eine Mini-PV-Anlage bietet, liegen auf der Hand. Zwar gibt es keine Einspeisevergütung, doch letztendlich sparst du trotzdem durch die eigene Erzeugung. Und vor allem trägst du zum Klimaschutz bei. Doch vielleicht fragst du dich, was wir, die Stadtwerke Merzig, eigentlich davon haben. Es ist schon richtig, je mehr Menschen Strom selbst erzeugen, desto schwieriger wird es für uns, die möglichen Verbräuche langfristig zu planen, was sich auch auf die Preisgestaltung auswirkt. Doch wir wissen schließlich, dass die Zukunft der Energieversorgung dezentral und erneuerbar ist. Daher stehen wir hinter den Zielen des Solarpakets 1, dem beschleunigten Ausbau der Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energien, und unterstützen diese im Sinne der großen Energiewende und der Menschen in unserer Region, ohne die sie nicht gelingen wird.

Das hat sich geändert – Alle Fakten auf einen Blick

  • Die maximale Nennleistung des Wechselrichters hat sich auf 800 Watt erhöht
  • Vermieter dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise Denkmalschutz ablehnen
  • Die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt
  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist weiterhin verpflichtend, wurde aber vereinfacht