Energieausweis
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Beim Verkauf oder einer Neuvermietung/-verpachtung Ihrer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Grundsätzlich wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis, auch als Bedarfs- und Verbrauchsausweis bekannt, unterschieden. Jeder Ausweis ist 10 Jahre gültig.
- Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden und wird auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes ermittelt
- Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer aus den vergangenen drei Jahren an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig.