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Energieausweis

Bei uns sind Sie richtig!

Beim Verkauf oder einer Neuvermietung/-verpachtung Ihrer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden.

Grundsätzlich wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis, auch als Bedarfs- und Verbrauchsausweis bekannt, unterschieden. Jeder Ausweis ist 10 Jahre gültig.

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden und wird auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes ermittelt
     
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer aus den vergangenen drei Jahren an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig.
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