Strom-Grundversorgung (StromGVV)
Die StromGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Weiter gelten die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Merzig GmbH zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)"
Die Stadtwerke Merzig GmbH ist im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG
für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Netzwerke Merzig GmbH.
gültig ab 01.04.2024
Grundpreis | Arbeitspreis | ||||||
Grundversorgungstarif | netto* | brutto | netto* | brutto | |||
€/Monat | 11,26 | 13,40 | ct/kWh | 33,19 | 39,50 | ||
Zweifach-Tarif | €/Monat | 11,26 | 13,40 | ct/kWh | HT | 34,20 | 40,70 |
NT | 27,73 | 33,00 |
Hochtarif (1.8.2/HT): täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr; Niedertarif (1.8.1/NT): täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und Stromsteuer.
* Werte gerundet
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