Dein Energieausweis

Immer wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss ein Energieausweis vorgelegt werden.  

Dieser dokumentiert und bewertet den Energieverbrauch eines Gebäudes anhand einheitlicher Kriterien, so dass sich verschiedene Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen lassen. Er wird in der Regel für jedes Gebäude (pro Hausnummer) ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Den Ausweis kannst du bei uns unkompliziert beantragen. 

Zwei unterschiedliche Ausweisarten 

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen: als bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis – auch als Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis bekannt.

  • Der Energieverbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Energieverbräuche der letzten 3 Jahre von Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Der Energiebedarfsausweis wird auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnetet.
 

Jeder Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Aber welcher Energieausweis ist der Richtige?

Wahlrecht zwischen Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweis

  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, Bauantrag nach 01.11.1977
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
  • Nichtwohngebäude

Energiebedarfsausweis-Pflicht

  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977
  • Neubau (da keine vorhanden Energieverbräuche vorliegen)

Energieausweis-Arten im Vergleich

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