Unser Trinkwasser ist qualitativ so gut beschaffen, dass wir es ohne weitere Aufbereitungsmaßnahmen direkt an unsere Kunden weiterliefern können.
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gem. § 11 TrinkwV: keine Angaben zur Auswahl geeigneter Materialien für die Hausinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gem. § 21 Abs. 1 TrinkwV:
Da das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Merzig alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllt, gibt es keine Einschränkungen beim Einsatz zugelassener Werkstoffe und Materialien.
Zugelassene Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation sind in der DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser (TRWI), Teil 2 aufgeführt. Alle Rohre, Form- und Verbindungsstücke müssen eine Zulassung nach DIN-DVGW besitzen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Alle Bauteile müssen den KTW-Empfehlungen (Kommission für Trinkwasser des Bundesgesundheitsamtes) entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass alle Werkstoffe keine negativen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität haben dürfen und keine gesundheitsgefährdenden Stoffe abgeben dürfen.