Die StromGVV regelt die Allgemeinen Bedingungen für alle Grundversorgungsverträge im Sinne des § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Weiter gelten die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Merzig GmbH zu den "Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)".
Die Stadtwerke Merzig GmbH ist im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letzverbraucher, die Energie überwiegend Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.