So verhinderst du eine Versorgungssperre

Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Stadtwerke Merzig GmbH ist dein zuverlässiger Partner rund um das Thema Energie und Wasser. Bei unseren Lieferungen treten wir stets in Vorleistung und sind daher auf eine pünktliche Zahlung der Rechnungen und Abschläge unserer Kundinnen und Kunden angewiesen. Solltest du also einmal deine Zahlungstermine nicht einhalten können, melde dich frühzeitig bei uns.

Warte also nicht erst auf die Mahnungen und nimm umgehend Kontakt mit uns auf. Gemeinsam suchen und erarbeiten wir mit dir zusammen Lösungen, um gezielt die offenen Forderungen auszugleichen.

Melde dich so schnell wie möglich

Wenn du mal in Zahlungsschwierigkeiten gerätst, melde dich frühzeitig bei uns bzw. bei deinem Anbieter. In der Regel ist es einfacher eine Sperre zu verhindern, als diese wieder aufzuheben. Zudem fallen für dich weitere Kosten an, die durch die frühzeitige Kontaktaufnahme oftmals verhindert werden können.

Häufige Fragen zur Versorgungssperre

Eine Versorgungssperre wird nicht einfach so angekündigt oder gar umgesetzt. Alle Versorger sind gesetzlich verpflichtet, auf die bevorstehende Unterbrechung hinzuweisen. Deshalb erhälst du vorab mehrere Schreiben (Zahlungserinnerung, Mahnungen und Ankündigung), bevor eine Sperrung durchgeführt wird. 

Die Voraussetzungen für eine Sperrung sind klar geregelt: Sie sind zu finden unter § 19 Strom- bzw. Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom/Gas GVV) bzw unter § 41b EnWG. Hier das Wichtigste in Kürze: 

  • Du wurdest mindestens zweimal auf die bevorstehende Versorgungsunterbrechung hingewiesen:
    1.  Mahnung mit dem Hinweis auf Anlaufstellen, die dich bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen können
    2. Ankündigung der Versorgungseinstellung
  • Dein Zahlungsverzug liegt über 100,00 Euro und betrifft mindestens zwei Monatsabschläge oder eine fällige Rechnung.
  • Eine Versorgungseinstellung wird nur durchgeführt, wenn du dem Versorger nicht in Aussicht stellen kannst, dass du deinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden.

Schon bei der ersten Mahnung solltest du sofort reagieren und deine fälligen Zahlungen nachholen. Kannst du die Gesamtforderung nicht begleichen, nimm am besten direkt Kontakt mit unserem Forderungsmanagement auf. 

Mit dir zusammen streben wir an, die Zahlungsschwierigkeiten gemeinsam zu lösen. Zudem nennen wir dir verschiedene Anlaufstellen, die dich eventuell unterstützen können. 

Reagierst du erst im letzten Moment und möchtest kurz vor der angedrohten Stromsperre schnell noch zahlen, dann setze dich sehr schnell mit uns in Verbindung.

Bei einer Überweisung kann es einen Tag lang dauern, bis die Zahlungeingeht und dort verbucht wird. Im Fall einer Banküberweisung solltest du immer  einen Kontoauszug oder einen Nachweis der Bankinstitution vorlegen.

Wichtig: Wird ein Überweisungsträger gestempelt, ist der Stempel „Auftrag ausgeführt“ erforderlich. Bei uns, der Stadtwerke Merzig GmbH, gestatten wir in solchen Fällen ausnahmsweise eine Barzahlung.

Ein Anbieterwechsel kurz vor dem Sperrtermin verhindert nicht unbedingt die Sperre. Außerdem entbindet ein Wechsel dich auch nicht davon, die ausstehenden Forderungen des alten Energieversorgers zu begleichen. Zu dem kommt, dass du dich egenüber dem neuen Lieferanten möglicherweise wegen Eingehungsbetrug strafbar machst. 

Ebenfalls strafbar ist es, Überweisungsträger zu fälschen und mit falschen Stempeln zu versehen, ungedeckte Schecks einzureichen, etc. Das verschafft vielleicht ein paar Tage Zeit, sorgt im Nachgang aber für noch mehr Ärger.

Auch dem Techniker, der mit der Sperrung beauftragt ist, die Tür nicht zu öffnen, ist keine Lösung.

Gemäß § 21 NAV / NDAV muss der Anschlussnehmer oder -nutzer den Beauftragten des Netzbetreibers Zutritt zum Grundstück und zu seinen Räumen gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und Messeinrichtungen, zum Austausch der Messeinrichtung, auch anlässlich eines Wechsels des Messstellenbetreibers, zur Ablesung der Messeinrichtung oder zur Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erforderlich ist.

Eine Zutrittsverweigerung ist nicht besonders zielführend, da der Versorger auf Zutritt klagen kann, was für dich zusätzliche Kosten nach sich ziehen würde. 

Eine Anschlussunterbrechung und die Wiederinbetriebnahme des Anschlusses verursachen jeweils zusätzliche Kosten.

Zudem musst du weitere anfallende Kosten berücksichtigen:

  • Bei Sperrung der Gasversorgung: Du musst vor der Wiederinbetriebnahme ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) deiner Wahl mit der Überprüfung der Gasinstallation (Gasdrucküberprüfung) beauftragen.
  • Bei Sperrung der Stromversorgung: Wird die Stromversorgung länger als 8 Wochen unterbrochen, musst du ein zugelassenes VIU deiner Wahl mit der Überprüfung der Strominstallation beauftragen.

Diese Beauftragungskosten des VIU sind ebenfalls von dir zu tragen.

Deshalb solltest du die Mahnung und Ankündigung der Versorgungseinstellung nicht ignorieren und dich umgehend beim Versorger melden.

Wurde deine Versorgung eingestellt, gibt es nur noch die Möglichkeit die offenen Forderungen zu begleichen, damit die Wiederinbetriebnahme erfolgen kann.

Eventuell greift die Härtefallregelung. Dies ist nur gegeben, wenn es wirklich gravierende Gründe gibt, die Gesundheit und Leben des Schuldners beeinträchtigen könnten. Beispielsweise dann, wenn elektrische Geräte benötigt werden, die für die Gesundheit unentbehrlich sind (z. B. Beatmungsgeräte). Trifft dies auf dich zu, musst du uns schriftlich informieren und einen entsprechenden Nachweis beifügen.

In der Regel wir die Sperrung erst aufgehoben, wenn der offene Betrag vollständig bezahlt wurde. 

 

Melde dich frühzeitig, damit eine Versorgungseinstellung verhindert werden kann.

Wir unterstützen dich gerne:

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Forderungsmanagement

Telefon: 06861 7006-800